Wenn sich Ihr Anliegen auf eine bestimmte nachgeordnete Behörde des ITZBund (z.B. Arbeitsagentur, Rentenversicherung) bezieht, kann es sinnvoll sein, Ihre Daten an die betreffende Behörde weiterzuleiten.
Die Weiterleitung erfolgt allein zu dem Zweck, Ihr Anliegen umfassend zu bewerten und zu beantworten. Von der Weiterleitung sind die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten betroffen. Es können auch sogenannte besondere Kategorien personenbezogener Daten wie Gesundheitsdaten umfasst sein.
Wenn sich Ihr Anliegen (auch) auf einen Sachverhalt bezieht, für welches das ITZBund nicht zuständig ist, kann das ITZBund eine Weiterleitung an die zuständige Behörde (z.B. ein anderes Bundesministerium) übernehmen.
Die Weiterleitung erfolgt zu dem Zweck, Ihr Anliegen von den zuständigen Behörden zügiger bearbeiten und beantworten zu lassen. Von der Weiterleitung sind die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten betroffen. Es können auch sogenannte besondere Kategorien personenbezogener Daten wie Gesundheitsdaten umfasst sein.